Kommunalwahl in Bayern – so funktioniert’s
Bei der Gemeinderatswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kleinsendelbach die Mitglieder des Gemeinderats.
Wer darf wählen?
✔ Jeder der mindestens 18 Jahre alt ist
✔ die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes hat
✔ seit mindestens 2 Monaten in Kleinsendelbach, Steinbach oder Schellenberg wohnt
✔ nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wie viele Stimmen habe ich?
In der Gemeinde Kleinsendelbach sind 12 Gemeinderatssitze zu vergeben.
👉 Jede wahlberechtigte Person hat daher 12 Stimmen.
Wie kann ich meine Stimmen vergeben?
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
✔ Listenkreuz
Wenn Sie oben bei einer Liste ein Kreuz setzen, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste jeweils eine Stimme, bis die 12 Stimmen vergeben sind.
✔ Einzelstimmen
Sie können einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben (z. B. durch 1, 2 oder 3 Kreuze).
✔ Stimmen auf verschiedene Listen verteilen
Sie können Ihre Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen verteilen.
👉 Alle drei Möglichkeiten können kombiniert werden, solange insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen vergeben werden.
👉 Wer MIO nach vorne bringen möchte, sollte alle Stimmen der MIO-Liste geben.
Wann ist mein Stimmzettel gültig?
- Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein
- Es dürfen höchstens 12 Stimmen vergeben werden
👉 Werden mehr als 12 Stimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig - der Stimmzettel darf nicht anderweitig beschrieben oder unterschrieben werden
Wie werden die Sitze verteilt?
Die Gesamtzahl der Stimmen entscheidet, wie viele Sitze jede Liste erhält.
Innerhalb einer Liste ziehen die Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Einzelstimmen in den Gemeinderat ein.
Hilfe im Wahllokal
Bei Fragen unterstützen Sie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal gerne.
Das Wichtigste zum Schluss
Gehen Sie wählen – ganz egal, wem Sie Ihre Stimme geben! Denn Demokratie lebt davon, dass Menschen mitmachen!
